Welche Beleidigungen kommen für die Durchsetzung eines Entschädigungsanspruchs in Frage?
Grobe Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen sowie Drohungen, welche in öffentlich zugänglichen Seiten im Internet einsehbar sind (Facebook – auch Gruppe, Instagram, Whatsapp-Gruppen, TikTok, öffentlichen Foren etc.).
Die Bewertung des Durchsetzbarkeit etwaiger Ansprüche erfolgt durch die Kooperationsanwälte der AdvoFin.