Für welche Kreditverträge kann man die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern?
Die Rückforderung ist grundsätzlich für alle Kreditverträge welche nach dem 1.1.2000 bei einer österreichischen Bank abgeschlossen wurden möglich.
Die Rückforderung ist grundsätzlich für alle Kreditverträge welche nach dem 1.1.2000 bei einer österreichischen Bank abgeschlossen wurden möglich.
Zur Erstanmeldung bei AdvoFin benötigen Sie keinerlei Unterlagen. In der Folge meldet sich unser Team bei Ihnen und geht mit Ihnen alle Details der Rückforderung durch. In der Regel ist der jeweilige Kreditvertrag ausreichend.
Wie alle unsere Prozessfinanzierungsangebote ist die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr für Sie grundsätzlich kostenfrei bzw. ohne Kostenrisiko. AdvoFin erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung am effektiv zurückgeholten Betrag iHv. 38,5%.
Davon ist nicht auszugehen – die Rückforderung einer rechtswidrigen Gebühr ist ihr Recht.
Nein. Zunächst wird der mögliche Anspruch ermittelt und die Bank ausgerichtlich zur Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr aufgefordert. Vor einer möglichen Klage werden Sie selbstverständlich informiert.
Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Bank abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.
AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt in Ihrem Namen geführt.
Die Beteiligung an unserem Prozessfinanzierungsangebot wird natürlich streng vertraulich behandelt.