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Conwert

Eine Teilnahme an der Sammelklage „Conwert“ ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist bereits am 28.02.2019 abgelaufen ist.

Geschädigte, die sich unserem Sammelverfahren angeschlossen haben, können sich im News-Blog über die bisherigen Aktivitäten sowie über den aktuellen Stand der Verfahren informieren.

Darüber hinaus erhalten unsere Vertragskunden in regelmäßigen Abständen Informationen über den Sachstand.

 

Allgemeine Informationen zum Fall

Am 22.11.2016 hat die Übernahmekommission festgestellt, dass unter anderem Adler Real Estate AG, Herr Cevdet Caner und Petrus Advisers LLP ein Pflichtangebot für die Aktien der conwert Immobilien Invest SE zu Unrecht nicht gestellt haben. Die Angebotspflicht resultiert aus dem gemeinsamen Vorgehen dieser Rechtsträger seit spätestens 29.9.2015.

Für Aktionäre, die in Unkenntnis der Angebotspflicht ihre conwert-Aktien ab diesem Zeitpunkt über die Börse oder auf anderem Wege zu einem Preis verkauft haben, der unter dem von diesen Rechtsträgern zu zahlenden Angebotspreis gelegen ist, dürfte ein Anspruch auf Schadenersatz im Ausmaß der Differenz zum Angebotspreis bestehen.

Voraussetzungen für einen möglichen Anspruch sind primär die folgenden Faktoren:

  • Aktionär der conwert (ISIN: AT0000697750) am 29.09.2015;
  • Verkauf von conwert-Aktien nach dem 29.09.2015 und vor dem 22.11.2016;
  • Verkaufspreis pro Aktie unter EUR 16,6577 (auf Basis der Annahme, dass die in den Büchern der Adler Real Estate angegebenen Anschaffungskosten dem Referenzpreis nach ÜbG entsprechen)

Die Höhe der Ansprüche der conwert Altaktionäre lässt sich derzeit noch nicht genau beziffern. Auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen erscheint es jedoch wahrscheinlich, dass die Bietergruppe im relevanten Zeitraum conwert-Aktien zu Preisen von etwa EUR 13,47 pro Aktie erworben hat. Der Börsenpreis der conwert Aktien lag während des relevanten Zeitraums über mehrere Monate hindurch (zT deutlich) unter EUR 13,47; dies bei relativ hohen Handelsvolumina. Unseres Erachtens ist daher davon auszugehen, dass eine beträchtliche Anzahl ehemaliger Investoren in die Gruppe der conwert Altaktionäre fällt, die einen Vermögensschaden erlitten haben.

News / Historie

10.01.2019

Sammelklage Conwert: der Börsenkurier berichtet

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28.02.2017

Zusammenfassung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu 6Ob22/17d

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Fallbezogene Pressemitteilungen