Welche Spiele sind vom Prozessfinanzierungsangebot umfasst?
Die aktuelle Liste der möglichen Spiele finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.
In vielen Computerspielen sind sie seit Jahren verfügbar: Lootboxen.
Seien es FIFA/EA FC Packs, CS:GO Cases oder Boxen in diversen Mobile/Handy-Spielen: allen diesen „digitalen Behältern“ ist gemein, dass der Spieler nicht weiß, was er für sein Geld bekommt. Gleichzeitig ist der Spieler auf Lootboxen angewiesen, um einen Spielfortschritt erreichen zu können. Damit wird er zum Erwerb der Boxen angeleitet.
Entsprechend der Analyse unserer Kooperationsanwälte stellen die Boxen damit Glücksspiel dar und sind ohne österreichische Glücksspielkonzession, über welche keiner der Videospielanbieter verfügt, illegal.
Der Oberste Gerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Januar 2026 jedoch entschieden, dass die glücksspielnahe Zufallskomponente untrennbar mit dem Computerspielinhalt verbunden ist und dass damit kein Verstoß gegen das österreichische Glücksspielgesetz besteht.
Die Rückforderung der Zahlungen für Lootboxen ist daher aktuell ausgeschlossen und die Anmeldung zum Prozessfinanzierungsangebot bleibt bis auf Weiteres nicht möglich.